Für mich zählt nur die Liebe zum Beruf
Seit der Eröffnung, vor über fünfzig Jahren, wird in meinem Betrieb ausgebildet. Der Ausbildung junger Menschen zu kreativen und handwerklich ausgereiften FriseurInnen widme ich mit großem Engagement viel Zeit und finanzielle Mittel.
In den vergangenen dreiundzwanzig Jahren, in dem ich meinen Friseursalon führe, habe ich mehr als fünfzig Auszubildende zum Abschluss geführt. Auch wenn ich nicht alle FriseurInnen in meinem Salon übernehmen konnte, haben die von mir ausgebildeten Friseurinnen allesamt unverzüglich eine Anstellung in anderen Betrieben erhalten.
Frisurenmode ist und war schon immer international, daher ist die Herkunft für mich völlig zweitrangig. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass fast die Hälfte meiner Auszubildenden über einen Migrationshintergrund verfügen.
Ausbildungsverlauf
Die Ausbidung dauert drei Jahre und kann, bei guten Leistungen, auf zweieinhalb Jahre verkürzt werden.
Der Friseurberuf ist ein Handwerk, daher bstimmt die Handwerskammer in zusammenarbeit mit der örtlichen Innung der Kreishandwerkerschaft die Ausbildungsinhalte verbindlich.
Die Ausbildung wird im Dualen System durchgeführt. Dies bedeutet, dass neben der Ausbildung im Betrieb bestimmte "Kernkompetenzen" in überbetrieblichen Maßnahmen geschult werden um ein möglichst einheitliches Neveau bei diesen Kompetenzen zu erlangen.
Weiterhin besteht die Berufsschulpflicht.
"Als das Salz in der Suppe" bezeichne ich gern die Workshops in denen Topakteure, wie z.B. im Wella-Studio im Düsseldorf oder auf Handwerksschauen bei Messen, neue Farb - und Strähnentechniken oder ausgefallene Schnittlinien demonstrieren. Ein besonderes Highlight ist, wenn diese Topakteure bei mir eine Salonschulung durchführen!
Abgerundet wird die handwerkliche Ausbildung durch wöchentliche Übungsabende, wo Ihre Modelle von Ihnen, unter meiner Aufsicht und Anleitung, außerhalb des hektischen Salonbetriebes, die Dienstleistungen erhalten, die von mir für den jeweiligen Abend vorgegeben wurden.
Die Ausbildungsvergütung erfogt nach den jeweils gültigen Tarifverträgen für das Friseurhandwerk.
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